Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alpenkraft Projektbau GmbH, Wattgasse 33, 1160 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“). Stand: September 2026.
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Angebote, Werkverträge und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Bau, Sanierung, Abbruch und damit zusammenhängender Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Ergänzend gilt – soweit vereinbart – ÖNORM B 2110 in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich befristet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseits unterzeichneten Werkvertrag zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht als Festpreis gekennzeichnet. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler berechtigen zur Korrektur.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist das vereinbarte Leistungsverzeichnis. Nicht enthaltene Leistungen – insbesondere nachträglich erkennbare Bestandsschäden, Schadstoffe, Statik, Behördengänge oder Planungsänderungen – sind Zusatzleistungen und werden nach Aufwand oder Nachtragsangebot abgerechnet. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Visualisierungen sind unverbindlich, sofern nicht zum Vertragsinhalt erklärt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verschafft rechtzeitig Zugang zur Baustelle, Genehmigungen, Bestandsunterlagen und Entscheidungen zu Mustern und Ausführungen. Verzögerungen aus seiner Sphäre verlängern Fristen und können Mehrkosten auslösen. Bei bewohnten Objekten ist der Auftraggeber für Räumung, Schutz von Inventar und Abstimmung mit Nachbarn und Hausverwaltung verantwortlich, soweit nicht gesondert beauftragt.
5. Termine
Leistungsfristen gelten als angestrebt, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart. Höhere Gewalt, Lieferengpässe, Behördenverzögerungen und Witterung, die die Ausführung unzumutbar machen, hemmen Fristen. Der Auftragnehmer informiert unverzüglich.
6. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht brutto ausgewiesen. Zahlungen nach Zahlungsplan; ohne Plan: 30 % bei Auftrag, Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt, Schlussrechnung nach Übergabe. Zahlungsziel 14 Tage netto, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Abnahme und Gefahrübergang
Die Leistung ist nach Fertigstellung abzunehmen. Eine förmliche Abnahme findet statt, wenn eine Partei sie verlangt. Nutzungsaufnahme gilt als Abnahme, sofern nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Gefahr und Obhut gehen mit Abnahme über.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Primär Verbesserung oder Austausch; Preisminderung oder Wandlung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung und Eingriffe Dritter sind ausgenommen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden; für sonstige Schäden nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Deckung folgt der Betriebshaftpflicht.
10. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund zurück, kann der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen und den nachgewiesenen Schaden, mindestens aber 15 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadenersatz verlangen, wobei dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Verbrauchern bleiben zwingende Rücktrittsrechte unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der Liegenschaft geworden sind.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung und der DSGVO verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Alpenkraft Projektbau GmbH · FN 546120v · ATU76369403 · office@alpenkraft-bau.at